clown Der Verein Regenbogental gehört laut Bescheid vom zuständigen Finanzamt seit 19.12.2013 zu den spendenbegünstigten Organisationen (Spendennr.: SO 2426), für die die Spendenabsetzbarkeit gilt. Für Sie als Spender bedeutet dies, dass Sie Ihre Spenden ab dem 19.12.2013 bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.

Die amtliche Registrierungsnummer des Vereins Regenbogental lautet SO2426.
Unseren Finanzamts-Bescheid können Sie hier ansehen: Spendenbegünstigungsbescheid (pdf)

Informationen für Privatpersonen:

Seit dem Jahr 2013 sind Spenden an den Verein Regenbogental steuerlich absetzbar. Bisher konnten Sie dies im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung selbst durchführen. Am 01.01.2017 trat die Verpflichtung zur Weiterleitung der Spenderdaten in Kraft. Spenden, die Sie ab Jänner 2017 tätigen, müssen vom Spendenempfänger an das Finanzamt gemeldet werden.
Dadurch wird Ihre Spende automatisch von der Steuer abgesetzt.
Um diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, benötigen wir:
Ihren vollständigen Vor- und Zunamen, Ihre Adresse laut Meldebestätigung sowie Ihr Geburtsdatum.
Wir bitten Sie uns daher diese Daten entweder per Post (Verein Regenbogental, Mühlgasse 10, 2544 Leobersdorf) oder
per Email therapiehof@regenbogental.at zu übermitteln.
Wir melden die Summe Ihrer bei uns eingelangten Spenden des vorangegangenen Kalenderjahres beim Finanzamt. Wo diese dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung abgesetzt wird. Sollten Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen wollen, benötigen wir diese Angaben selbstverständlich nicht.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Meldung an das Finanzamt verwendet und unterliegen dem Datenschutz.

Informationen für Firmen:

Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen. Es können nicht nur Geld- sondern auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zugewendet werden. Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Spenden finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen
www.bmf.gv.at